Wenn eine unmittelbare gesundheitliche Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht
Wenn das Kind zu 100% keinen Schmerz oder sonst was fühlen kann
Das Kind kann nach der Geburt als Alternative auch zur Adoption freigegeben werden
Dazu müsste man Ärzten und Beratern zu 100% vertrauen können und das kann man bekanntlich nicht so ohne weiteres.
Der Schwangerschaftsabbruch kann nicht mehr mit der Absaugmethode oder einer Ausschabung der Gebärmutter durchgeführt werden
Schuldgefühle
Hat das ungeborene Lebewesen kein Recht auf ein Leben
Es besteht kein Beratungszwang für die Schwangere
Es wird meist mit Medikamenten eine Geburt eingeleitet
Psychische Belastung die für das ganze Leben bestehen bleibt
Das ungeborene Kind wird in wenigen Minuten getötet
Traumatisches Geburtserlebnis
Es könnte bereits ein lebensfähiges Kind sein
Es wird in die Nabelschnurvene oder das Herz des Kindes eine Kaliumchloridlösung gespritzt die das Kind tötet
Keine Ärzte sind verpflichtet, einen solchen Abbruch vorzunehmen
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